Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
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Die Firma
Matschke u.
Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13,
D-26632 Ihlow-Riepe
Tel.: 04928-915007
Fax: 04928-915008
Email:
info@pioner.de
Web:
www.pioner.de
führt Ihre
Aufträge und Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung in
unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei
denn, sie werden vorher vereinbart und von uns schriftlich
bestätigt.
§ 1 - Allgemeiner
Geltungsbereich
1. Diese
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für
Kaufverträge, die mit privaten Kunden (Verbrauchern)
abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch
einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Sie gelten ferner für Werkverträge, für die nach § 651
BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es
sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als
„Verkäufer“ und als „Käufer“ bezeichnet.
2. Die Geltung ist ausschließlich; entgegenstehende oder von den
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers
abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht
an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen
des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis
entgegenstehender oder von seinen Geschäfts- und
Liefererbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die
Lieferung vorbehaltlos ausführt.
3. Für Verträge, die nicht zwischen anwesenden Personen und
daher unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten
zusätzlich die nachfolgenden Sonderbestimmungen für
Fernabsatzverträge.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem
Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind
in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt
insbesondere für Garantien jeglicher Art.
§ 2 - Vertragsabschluss,
Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Ein Vertrag
ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes
innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder
die Leistung innerhalb dieser Frist ausführt.
2. Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer
Ware, die erst nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt
werden muß, vereinbart, so dass der Verkäufer eine
Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muß, so kann der
Verkäufer eine Bestellung des Käufers erst dann annehmen, wenn
ihm eine verbindliche Lieferzusage bzw. Bestätigung des
Vor-Lieferanten vorliegt.
3. Bei grösseren Aufträgen (Booten, Motoren, Trailer) und
besonders bei nicht im Lagerbestand vorrätiger Ware wird eine
Anzahlung von mind. 25 %, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab
Bestelldatum fällig. Bei Nichtabnahme der Ware werden 2/3 der
Anzahlungssumme als Stornogebühr einbehalten.
4. Kann der Verkäufer eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in
der vom Käufer gewünschten Ausführung nicht liefern, so kann der
Verkäufer dem Käufer eine nach Qualität und Preis gleichwertige
Ausführung anbieten. In diesem Fall ist der Käufer nicht zur
Abnahme verpflichtet und er hat außerdem die Kosten der
Rückerstattung nicht zu tragen.
5. An den dem Käufer übergebenen Abbildungen, Zeichnungen und
sonstigen Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein
Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
6. Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte
übertragen.
§ 3 - Preise
1. Der Preis
des Kaufgegenstandes ergibt sich aus dem Angebot des Verkäufers.
Skonti und sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies im
Einzelfall gesondert vereinbart worden ist. Die Überführung und
vereinbarten Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet, falls
diese nicht schon im Vertrag enthalten sind.
2. Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem vorgesehenen
Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten und
ändert sich während dieses Zeitraums der Satz der gesetzlichen
Mehrwertsteuer oder ändern sich während dieses Zeitraums Fracht-
oder Lohnkosten, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis
des Verkäufers, der dem Käufer auf Verlangen nachzuweisen ist.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises,
steht dem nicht unternehmerischen Käufer ein Kündigungsrecht zu.
3. Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen die
gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Die
Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue
Preisliste ersetzt werden
§ 4 - Angebote
Unsere Angebote
sind unverbindlich. Kleine Abweichungen vom Material, Farbe, Lieferumfang von
Anbauteilen und technische Änderungen gegenüber unseren
Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Längen-, Breiten- und Gewichtsangaben und sonst. Daten
bei unseren Booten können variieren und sind daher als cirka
(ca.) zu betrachten. Trailer können leichte
Abnutzungserscheinungen durch die Überführung und Stapelung von
unserem Lieferanten bis zu unserem Lager aufweisen.
Montagebedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel der Sache
dar. Der jeweilige Katalog mit Preisliste verliert mit
Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit..
§ 5 - Rücktritt
1. Der
Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit
gemacht hat;
b) aufgrund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes
ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsmäßig
möglich ist;
c) der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu
überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
2. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich von der
Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich erhaltene
Gegenleistungen an den Käufer erstatten.
§ 6 – Zahlung, Zahlungsverzug
1. Der
Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 7 Tage nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen sind netto ohne
jeglichen Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn die Fa. Matschke u. Müller über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz (§ 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetzes) zu
berechnen.
2. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld -
ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur
Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit 2 aufeinander
folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der
Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des
Kaufpreises beträgt.
3. Zahlunsganweisungen, Wechsel oder Schecks werden nur nach
Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten
erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als
Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine
Haftung.
4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt worden
ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
5. Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarung von
Teilzahlungen gemäss vorstehender Ziffer 2 - in Verzug, so kann
der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte aus § 7 Ziffer 2 nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
6. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so
beträgt dieser 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist. Der Verkäufer kann sich gegenüber dem Käufer auf die
Beweiserleichterung des § 387 Abs. 2 ZPO berufen.
§ 7 - Lieferung und Lieferverzug
1.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
abzugeben. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so
sind schriftlich festgelegte Liefertermine und Lieferfristen im
Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem
Vertragsabschluss. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die
Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Zahlungen, Angaben und Unterlagen übergeben hat.
Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen
damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und
Lieferfristen, sind Liefertermin oder Lieferfrist
erforderlichenfalls erneut zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf der so gesetzten
Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben
Lieferung Ersatz der Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem
Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der
Käufer kann im Falle des Verzuges dem Verkäufer auch schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die
Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; der Anspruch auf
Lieferung ist in diesen Fällen dann ausgeschlossen.
3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen
Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Höhere Gewalt, Unwetter, Aufruhr, Streit, Aussperrung, Streik
und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen (insbesondere
auch beim Herstellerwerk) und gesetzliche oder behördliche
Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verändern
die in diesem § genannten Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerung. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem
Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton
sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der
Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
6. Angaben in beim Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen
über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Masse und Gewichte,
Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes
sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und
keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab
zur Festlegung, ob der Kaufgegenstand gemäß § 8 Ziffer 1
fehlerfrei ist. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur
Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes
Zeichen oder Nummern gebraucht, können alleine hieraus keine
Rechte abgeleitet werden.
§ 8 - Versand, Gefahrenübergang
1.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen.
2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand
beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen,
sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung
mit den Liefergegenständen vom Transporteur an den Käufer
übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die
Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche,
wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur
oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem
Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend
machen zu können.
§ 9 - Abnahme
1. Der Käufer
hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten
Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den
Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Ein etwaiger Probelauf vor Abnahme ist in den Grenzen
üblicher Probeläufe zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einem
Probelauf vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem
Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an dem
Kaufgegenstand entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden sind.
3. Dem Käufer wird vor der Übergabe ein detaillierter
Lieferschein bzw. ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, der/das mit
dem Käufer bei der Übernahme im Einzelnen durchgegangen wird.
Soweit durch Eintragungen in dem Übergabeprotokoll belegt ist,
dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe frei von Mängeln war,
so gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich
nicht um versteckte Mängel handelt.
4. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger
als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich
oder grob fahrlässig in Verzug, so ist der Verkäufer nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der
Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder
offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des
Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Sport- und Motorbooten mit
nicht gängiger Ausstattung, bei im Verkaufsgebiet des Verkäufers
selten verlangten Sport- oder Motorbooten bedarf es in diesem
Falle auch nicht der Bereitstellung.
5. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung
gemäß vorstehender Ziffer, so beträgt dieser mind. 25 % des
Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Verkäufer kann sich
gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterung den § 287 Abs.
2 ZPO berufen.
6. Macht der Verkäufer von seinen Rechten gemäß den Ziffern 4
und 5 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei
verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen
gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
1. Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag
einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Der
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Käufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder
Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich
erwirbt.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum
Besitz und zum Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange
er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen nachkommt und sich nicht in
Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug,
oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, kann der Käufer den Kaufgegenstand vom Verkäufer
herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den
Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch
freihändigen
Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt als Rücktritt
vom Kaufvertrag. Verlangt der Verkäufer die Herausgabe des
Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen
Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhen auf den
Kaufvertrag - verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an
den Verkäufer herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur
unverzüglich nach Zurückgabe des Kaufgegenstandes veräußert
werden kann, ermittelt nach Wahl des Käufers ein öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Der
Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem
Schätzpreis zu verrechnen.
3. Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung
des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 15 % des Verwertungserlöses einschließlich
Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf den
Kaufpreis und sonstiger, mit dem Kaufvertrag zusammenhängender
Forderungen des Käufers gutgeschrieben.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine
Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder
anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende
Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung
zulässig.
5. Beim Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des
Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes
einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich
Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt
alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer eine
Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung
abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem
Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Kommt der Käufer
dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer selbst die
Vollkaskoversicherung auf Kosten den Käufers abschließen, die
Prämienbeiträge verauslagen und als Teil der Forderung aus dem
Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus der
Vollkaskoversicherung sind - soweit nicht anders vereinbart - in
vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes
zu verwenden. Wird bei schweren Schäden mit Zustimmung des
Verkäufers auf eine Instandsetzung verzichtet, so wird die
Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises und des
Preises für Nebenleistungen des Verkäufers verwendet.
7. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der
Dauer des Vorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle
vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen
Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom
Verkäufer oder von einer vom Verkäufer anerkannten Werkstatt
ausführen zu lassen.
8. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der
Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
9. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt
schon alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten
aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an
uns ab.
§ 11 - Gewährleistung
1. Der
Verkäufer leistet Gewähr für eine den jeweiligen Stand der
Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende
Fehlerfreiheit. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach
Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus
Verzug, sonstige Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit dem
Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Schäden, die durch Mängel an dem Kaufgegenstand verursacht
werden, sind dem Verkäufer unverzüglich und unter Angabe des
Kaufgegenstandes anzuzeigen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwaren und 1
Jahr, wenn es sich um die Veräußerung einer gebrauchten Sache
handelt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern es sich
um die Veräußerung einer gebrauchten Sache als sog.
„Bastlerobjekt“ zu einem so genannten „Bastlerpreis“ handelt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
5. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass
dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich
beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn,
mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder
durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen
Formalitäten gegenüber den Fahrtführern wahrzunehmen.
Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet
werden.
6. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind
ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsabschluß den Mangel kennt.
Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Sachen. Ist
dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt
geblieben, kann der Käufer Rechte wegen eines Mangels nur
geltend machen, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflichten
verletzt hat und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7. Eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht nicht bei
verursachten Schäden oder Beschädigungen, die entstanden sind:
a) durch natürlichem Verschleiß oder Abnutzung;
b) durch unsachgemäße Behandlung und insbesondere auch durch
unsachgemäße Lagerung;
c) durch die einer besonderen, der normalen Benutzung des
Kaufgegenstandes widersprechenden Verwendungsart, der der
Verkäufer im Einzelfall nicht zugestimmt hat, wie z. B.
Vercharterung, Verleih, Fahrschulenbetrieb, Regattabetrieb,
Rennbetrieb, gewerbliche Nutzung etc.;
d) durch die Instandsetzung, Wartung und Pflege in einem vom
Käufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb;
e) durch den Einbau von Teilen, deren Verwendung der Verkäufer
nicht genehmigt hat;
f) durch die Veränderungen des Kaufgegenstandes in einer vom
Verkäufer nicht genehmigten Weise;
g) durch das Nichtbefolgen der Vorschriften und
Betriebsanleitungen über die Behandlung, Wartung, Lagerung und
Pflege des Kaufgegenstandes.
h) durch Übermotorisierung und Überladung
i) durch von Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingten
Überspannungen, sonst. höheren Gewalten, Feuchtigkeit aller Art
oder falschem Transport zurückzuführenden Mängel und Schäden.
j) Der Verkäufer leistet ausserdem keine Gewähr für die
Gelcoatschicht und für Osmose-Schäden. Zum Schutz gegen Osmose
muß der Käufer einen entsprechenden Unterwasseranstrich
aufbringen.
k) Ebenso sind Windschutzscheiben von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
8. Bei erforderlicher Rückführung der Kaufsache an den Verkäufer
zur Behebung eines Mangels, der der Gewährleistung unterliegt,
übernimmt bei grösseren Kaufgegenständen (z. B. Booten, Trailer,
Motoren) der Käufer die Kosten der Rückführung zum Standort des
Verkäufers.
9. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den
Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc., bis eine
Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches
Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine
einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
10) Der Verkäufer hat während der Gewährleistungspflicht das
Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder
vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel
innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer
Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
11) Ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und
macht er von seinem Wahlrecht nach § 439 Abs. 1 BGB in der Weise
Gebrauch, dass er die Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangt, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer die mangelhafte
Sache zurückzugeben und gezogene Nutzung zu vergüten.
§ 12 - Haftung
1. Die Haftung
des Verkäufers für Schadensersatzansprüche wegen
Pflichtverletzung oder wegen Ansprüche gemäß §§ 823 ff. BGB etc.
ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt. Soweit die
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem
Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch für
einfache Fahrlässigkeit.
3. Eine Haftung für Beratungsleistungen wird nur übernommen,
wenn diese schriftlich erfolgten.
4. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern der
Verkäufer die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat.
5. Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die
Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass
dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach
Anzeige der den Schaden verursachenden Waren, schriftlich
mitgeteilt wird.
6. Für die vor und auf dem Betriebsgelände befindlichen
Gegenstände, insbesondere für beim Verkäufer abgestellte
Trailer, Boote und Motoren, haftet der Verkäufer nicht. Darüber
hinaus haftet der Verkäufer nicht für Diebstahl, Vandalismus,
Feuer oder Abhandenkommen ihm überlassener Gegenstände. Das
Gleiche gilt für Test-, Probe- oder Übungsfahrten. Der Verkäufer
empfiehlt für diese Risiken den Abschluß einer eigenen
Versicherung. Der Verkäufer sichert für ordnungsgemäß übergebene
Gegenstände eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.
7. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht.
8. Alle Artikelbilder, die wir in unserer Onlinepräsenz nutzen,
sind grösstenteils Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen
Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur
zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen.
Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel, wobei
wir uns kurzfristige Änderungen der technischen Daten seitens
der Hersteller vorbehalten.
§ 13 - Vermittlungsgeschäfte
1. Wird der
Verkäufer im Kundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften
über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbar
Rechtsbeziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien entstehen.
2. Der Verkäufer wird ausschließlich im Interesse seines Kunden
tätig, er übernimmt keine Belehrungs- und Aufklärungspflichten
gegenüber dem Käufer.
§ 14 - Datenschutz
Nach § 33
Bundesdatenschutzgesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass die
die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von
Dritten stammen in einer Datenverarbeitungsanlage verarbeitet
und gespeichert werden. Die Daten werden - abgesehen von
gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten -
keinesfalls an unbefugte Personen weitergegeben.
§ 15
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn
aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
haben, ist D-26603 Aurich Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind
berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
§ 16 - Salvatorische Klausel
Sind einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
unwirksam, bleibt der Vertrag einschließlich der übrigen
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
wirksam.
Bestimmungen für Fernabsatzverträge:
1) Erfüllungsort
Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der
Wohnsitz des Käufers.
2) Vertragsabschluß
Die Angebote
der in den Preislisten aufgeführten Waren sind freibleibend.
Wenn Waren ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluß
zustande. Im übrigen kommt ein Kaufvertrag mit der Entgegennahme
der bestellten Ware sowie dem Empfang (auch per
Fernübermittlung) dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen zustande.
3) Preise
Die in der
Preisliste angegebenen Preise umfassen alle gesetzlichen Steuern
und sonstige Preisbestandteile. Die Preislisten sind solange
gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden.
4)
Widerrufsrecht
a) Kommt der
Kaufvertrag durch eine Bestellung per E-mail oder Telefax, oder
aufgrund einer brieflichen oder telefonischen Bestellung
zustande, so steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu. Nach
Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach
Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und
die Ware zurückzusenden an:
Fa. Matschke u.
Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13
26632 Ihlow-Riepe.
Bitte notieren Sie kurz den Grund für die Rücksendung. Schicken
Sie das Paket ausreichend frankiert und in der
Originalverpackung zurück (s. auch Pkt. c). Die Rücksendekosten
gehen zu Lasten des Käufers, „unfrei“ frankierte Sendungen
werden von uns nicht angenommen.
b) Das Widerrufsrecht ist nicht gültig für Sonder-/Restposten,
preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen
angebotener Ware.
c) Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Recht auf
Widerruf einer Bestellung!
d) Die Versandkosten der Bestellung werden Ihnen nach vorheriger
Vereinbarung teilweise erstattet, wenn Sie innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich
widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und
der Wert der Rücksendung über 100,- € liegt. Maßgeblich ist der
Rücksendewert der Ware zum Kaufzeitpunkt, nicht der Wert der
gesamten Bestellung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung des Pakets. Sollten Artikel Gebrauchsspuren aufweisen
oder die Rücklieferung unvollständig sein, behalten wir uns vor,
einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu
berechnen bzw. die fehlenden Teile in Rechnung zu stellen. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass in allen anderen Fällen die
Versandkosten von Ihnen zu tragen sind. Also insbesondere, wenn
der Warenwert der Rücksendung unter 100,- € liegt oder die Ware
erst nach 14 Tagen an uns zurückgeschickt wird. Wählen Sie bei
einem geringen Rücksendewert bitte die kostengünstigste
Versandart (in der Regel "Päckchen"), bei einem höheren
Warenwert, bitten wir in jedem Fall um die (versicherte)
Versandart "Paket" und die Aufbewahrung des
Einlieferungsscheins.
e) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken
wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten
einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind
berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10
% des Rechnungsbetrages, aber mindestens in Höhe von € 15,00 zu
berechnen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass unser
Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der
Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.
5)
Kulanzrücknahme
Nach Ablauf der
zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme-
oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die Fa.
Matschke u. Müller
nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach
schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche
Voraussetzung hierfür ist die einwandfreie Beschaffenheit der
Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende
Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs
zu erzielenden Wiederverkaufspreis abzüglich einer
Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages.
6)
Mängelrügen
Der Käufer ist
verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auszupacken und sie
auf ihre Funktionstüchtigkeit hin auszuprobieren.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr
gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Bei Transportschäden oder
Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des
Empfangsbahnhofes, der Speditions- oder Paketdienstfirma oder
der Post (DHL) eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und dem
Verkäufer mitzuteilen. Die von dem Verkäufer verwendeten
Verpackungen sind von der Bahn, den Paketdiensten und der Post
(DHL) anerkannt, so dass im Schadenfall die Erstattung
gewährleistet ist. Eine Verletzung dieser
Obliegenheitsverpflichtung kann die Gewährleistungsrechte des
Käufers beeinträchtigen.
7) Abnahme, Annahmeverzug
Nimmt der
Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 % des Kaufpreises als
pauschalisierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im
Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das
Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Käufers ist die Fa.
Matschke u. Müller
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei
sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Fa.
Matschke u. Müller die entstehenden Lagerkosten nach Auslage zu
bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße,
wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden
nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lager- und
Handlingkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu
machen.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine
Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder
von uns anerkannt (s. Pkt. 8).
8) Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur
Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich
anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt, soweit
die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
9)
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn
aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
haben, ist D-26603 Aurich Gerichtsstand für alle Ansprüche im
Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt, auch an
Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
10)
Datenschutzerklärung:
In der Regel
können unsere Websiten besucht werden, ohne dass persönliche
Daten preisgegeben werden müssen. Sofern eventuell um die Angabe
persönlicher Daten gebeten wird, ist die Beantwortung der Fragen
freiwillig. Ihre persönlichen Daten werden dabei entsprechend
den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts gespeichert und
verarbeitet. Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung
Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) von uns
gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf
kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer
gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns per Telefon,
Telefax, Email oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer
Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und
jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.
Ausgenommen hiervon sind unsere Partner, die zur
Garantieabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B.
die Motoren- und Zubehörlieferanten, das mit der Lieferung
beauftragte Versandunternehmen oder die mit dem Zahlungsverkehr
eingebundene Bank). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang
der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche
Minimum. Wir setzen technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten
gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust,
Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu
schützen.
11)
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn
aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
haben, ist D-26603 Aurich Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind
berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Matschke u.
Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13
26632 Ihlow-Riepe
Tel.: 04928 – 915007
Fax: 04928 – 915008
Email:
info@pioner.de
Web:
www.pioner.de
Stand: Januar 2011
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